Kapitallebensversicherung

In unserer kleinen Serie zum Thema Altersvorsorge geht es heute um einen Klassiker: Die Kapitallebensversicherung. Sie richtet sich vor allem an diejenigen Sparer, die Angehörige zu versorgen haben, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Ich denke zum Beispiel an die Familie oder auch an ein Paar, was gegenseitig den Lebensstandard absichern möchte. Da ist die Kapitallebensversicherung dann die Form."
Im Todesfall verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, die vereinbarte Versicherungssumme sofort auszuzahlen, auch wenn die Versicherung erst kurze Zeit besteht. Daher prüft die Gesellschaft den Gesundheitszustand des Antragstellers.
Die Lebensversicherung ist eine langfristige Anlage, aus der man zur Not aussteigen kann. "Allerdings sollte man dies gut überlegen, denn in den letzten Laufzeitjahren steigt der Ertrag in der Versicherung noch einmal deutlich an. Das würde man bei einem vorzeitigen Ausstieg verlieren. Man sollte also nach einer anderen Lösung suchen, beispielsweise die Beiträge aussetzen und mit seinem Berater sprechen." Eine Alternative zur Kündigung kann auch der Verkauf der Lebensversicherung darstellen. Dabei fährt man meist günstiger, als wenn man die Versicherung auflöst.
Die laufenden Beiträge für die Kapitallebensversicherung kommen in der Regel aus dem versteuerten Nettoeinkommen und können nicht steuerlich geltend gemacht werden. "Allerdings hat man den Vorteil, dass während der Ansparphase auch keine Abgeltungssteuer anfällt. Die Erträge der Versicherung können also immer wieder im vollen Umfang wieder angelegt werden.
Ist die Versicherung bei Fälligkeit älter als zwölf Jahre und der Versicherte selbst älter als 60 Jahre, dann bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei."
Werden diese Fristen jedoch nicht eingehalten, so sind die Erträge der Einmalauszahlung voll zu versteuern.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!









