Abgeltungssteuer

Sie klingt sperrig, muss aber nicht unbedingt an Ihr Portemonnaie gehen: Die Abgeltungssteuer. Seit Anfang letzen Jahres werden Zinseinkünfte pauschal besteuert - mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer bezieht sich auf alle Kapitalerträge im Privatvermögen, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Sie umfasst natürlich auch zum Beispiel Zinsen bei Sparbüchern, Dividenden bei Aktien, aber auch Ausschüttungen von Investmentfonds. Ebenfalls Kursgewinne, soweit die Papiere nach dem 31.12. 2008 erworben worden sind - also nach Einführung der Abgeltungssteuer."
Allerdings gibt es eine Möglichkeit, die Steuer ganz oder zumindest teilweise zu umgehen. "Jedem steht nämlich ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro zur Verfügung, Ehepaaren das Doppelte. Dieser Betrag kann via Freistellungsauftrag bei einer oder mehrerer Banken genutzt werden und das bedeutet dann, dass im Rahmen dieser Freistellungsaufträge kein Abgeltungssteuer-Abzug anfällt, also die Zinsen eins zu eins ausgezahlt werden."
Vor Jahresende sollte man also dringend die Freistellungsaufträge prüfen und aktualisieren. Man kann dabei die Beträge frei verteilen, darf den Gesamtbetrag bei aber nicht überschreiten. Falls man nur über ein kleines Einkommen verfügt, kann man unter Umständen zu viele bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen. "Für Rentner, Studenten und Kinder können in der Regel auch höhere Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden, wenn man beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellt."
Ab Anfang des nächsten Jahres muss man außerdem bei jeder Änderung des Freistellungsauftrages der Bank die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Die hat jeder, auch Kinder, vom Finanzamt zugeteilt bekommen.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!









